Alex Kill Lohn- und Buchhaltungsbüro

 

 

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.

Die Kenntnis aber häufig.

 

 

Meyer A. Rothschild, Bankier (1744-1812)

 

 

Herzlich Willkommen!

 

 

Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Rundum-Sorglos-Paket. Ein hohes Fachwissen an steuer­rechtlichen Kenntnissen, das stetig durch Fort­bildung ergänzt wird, ist unsere Basis für eine optimale und fundierte Bearbeitung Ihrer Vorgänge. Die Kosten der Leistungen sind für Sie jederzeit kalkulierbar.

 

 

Buchhaltung

Fachkompetent buchen wir Ihre laufenden Geschäftsvorfälle für Sie. Ihre Bankkonten und Ihre Kasse werden von uns ebenso wie Ihre Debitoren- und Kreditorenkonten exakt und zeitnah gebucht. Außerdem übernehmen wir Ihren Zahlungsverkehr genauso wie Ihr Mahnwesen und bearbeiten Ihre Offene-Posten-Listen.

 

Personal

In der Abrechnungspraxis werden erfahrungsgemäß viele Vorteile der Steuer- und Sozialgesetzgebung kaum genutzt. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Personalabrechnung zu vereinfachen und den Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung voll auszuschöpfen.  

 

Controlling

Das Ziel eines effektiven Controllings ist die zielgerichtete Vorbereitung und Unterstützung von Entscheidungen. Setzen Sie bei der Organisation Ihrer Geschäfte auf nachhaltig effizientes Wirtschaften. Mit unseren intelligenten Controlling-Dienstleistungen sorgen Sie in allen Unternehmensbereichen für maximale Rentabilität.

 

Wichtige Termine für den Monat Januar 2025:

 

 

Umsatzsteuer-Voranmeldung = 10.02.2025 (monatliche Abgabe)


Zusammenfassende Meldung = 25.02.2025 

                                                

Beitragsnachweis Sozialversicherung = 29.01.2025


Lohnsteuer-Anmeldung = 10.02.2025

 

Einkommensteuer-Vorauszahlung (Q1 2025) = 10.03.2025

 

 

Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.

Die Zahlung ist fristgerecht, wenn

  • bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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